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Hinweise zum Fachlisteneintrag
Ein Denkmal sanieren - das kann nicht jeder X-Beliebige. Fachkompetenz ist hier gefragt! Es sind die besonderen Qualitäten, die im Gebäude stecken, die es zum Kulturdenkmal werden lassen und die beim Umbau nicht verloren gehen dürfen. Die historische Bausubstanz muss weitestgehend geschont bleiben, das Erscheinungsbild gewahrt werden. Jedes Gebäude ist ein Einzelstück mit einer baulichen Entwicklungsgeschichte. Es gibt keine vergleichbaren Patentrezepte nach denen geplant wird, sondern es braucht beim Planer Know-How und Gespür was möglich ist.
Mit der Fachliste Denkmalschutz möchte die Architektenkammer Baden-Württemberg für Bauherren Experten ausweisen, die sich mit dem Kern alter Bausubstanz und deren Erhalt genauso auskennen, wie mit dem Procedere und Austausch mit dem Denkmalamt sowie der Antragsstellung für Fördermittel.
Kolleginnen und Kollegen, die einen Antrag in die Fachliste Denkmalschutz stellen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen und Nachweise über bearbeitete Denkmale führen, wie sie in der Geschäftsordnung und im Antragsformular zur Fachliste beschrieben sind. Um dem Entscheidungsgremium der Fachliste Denkmalschutz die Prüfung zu erleichtern, wird darum gebeten, die beschriebenen Formalien einzuhalten (Darstellung der Objekte auf DIN A3-Blättern, maximal 8 bzw. 2 Blätter pro Objekt).
https://www.akbw.de/service/fuer-kammermitglieder/fachlisten-eintrag/fachliste-denkmalschutz.html
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Martina Kirsch, Telefon 0711/2196-141, martina.kirsch@akbw.de