Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
mit der Novellierung der EnEV im Herbst 2009 hat das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die 64-seitige Informationsbroschüre "Energieausweis für Gebäude – nach Energieeinsparverordnung" aktualisiert. Sie ist sicherlich auch ein ganz gute Hilfe, wenn der Architekt den Eigentümer/Bauherrn informieren möchte.
Die Broschüre "Energieausweis für Gebäude" informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen:
Was ist ein Energieausweis, wozu brauche ich ihn und wann wird er benötigt?
Worauf ist beim Energieausweis zu achten und wie wird er ausgestellt?
Was muss bei Neubau oder Sanierungen beachtet werden, damit die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt sind?
Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei Investitionen in energetische Gebäudesanierungen runden das Angebot ab.
Die Broschüre ist als pdf-Datei zum download erhältlich (2,2 MB): hier .
Weitere Information des BMVBS zum Energieausweis
Energieausweis für Nichtwohngebäude - Leitfaden inhaltlich an die geltenden Regelungen der EnEV 2009 angapasst.
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.