Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Hinweise zur EnEV 2009, zur Umsetzung der EnEV in Baden-Württemberg, zum EEWärmeG, zu Energieausweisen, zur Honorierung
Empfehlungen des BAK-Ausschusses HOAI und des AHO
Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Bundesgesetz EEWärmeG löst das EWärmeG Baden-Württemberg im Neubaubereich ab
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Broschüre aufgrund der EnEV-Novellierung aktualisiert.
In Baden-Württemberg regelt die "EnEV-DVO" die Durchführung der Energieeinsparverordnung und damit u.a. die Nachweiserstellung durch LBO-Planverfasser und somit auch die " Ausstellerberechtigungen nach §21 EnEV"