Die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes des Bundes zum 1.1.2009 für alle Neubauten
Am 1. Januar 2009 trat das "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)" des Bundes vom 7. August 2008 in Kraft. Es stellt Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude und löst für diese das in Baden-Württemberg seit 1. April 2008 anzuwendende E-Wärme-Gesetz ab.
Jochen Stoiber / 13.05.2022