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Nach Ansicht des BAK-Ausschuss HOAI können Leistungen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgegolten werden. Solange die EnEV nicht in der HOAI geregelt ist, empfiehlt der Ausschuss eine freie Vereinbarung, die sich aus drei Komponenten zusammensetzt.
Die erste Komponente bilden diejenigen Leistungen, die sich mit dem alten Wärmeschutznachweis in Verbindung bringen lassen und folglich noch nach HOAI, §§ 77 ff., abzurechnen sind.
Die beiden weiteren Komponenten, Technischer Anlagenteil sowie Zusammenführung und Optimierung (EnEV-Nachweis) können nicht nach der HOAI abgerechnet und sollten frei vereinbart werden.
Als eine grobe Orientierung kann hierzu die Honorarempfehlung aus der Broschüre "Die neue Energieeinsparverordnung - Leitfaden für die Praxis" des Verbandes Beratender Ingenieure (VBI) genutzt werden. Die kostenpflichtige VBI-Broschüre kann bei der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes bestellt werden.
Verband Beratender Ingenieure VBIBundesgeschäftsstelleBudapester Straße 3110787 BerlinTelefon: 030 / 260 62 0Fax: 030 / 260 62 100E-Mail: vbi spamgeschützt @ spamgeschützt vbi.dewww.vbi.de
Zur Einführung der EnEV 2007 ist außerdem das Heft 23 in der Schriftenreihe des AHO - Leistungen nach der EnEV 2007 - erschienen. Auf 19 Seiten stellt der AHO Leistungen für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude dar, ferner enthält das Grüne Heft Honorartabellen als Empfehlung für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.
Heft 23 kann über die Internetseite des AHO unter www.aho.de als pdf-Datei gegen ein Entgelt von 11,00 € inkl. MwSt. bestellt werden. Die Printausgabe Leistungsbild und Honorierung für Leistungen nach der EnEV ist im Dezember 2008 erscheinen und kostet 14,80 €.
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.Uhlandstr. 1410623 BerlinTel.: 030/31 01 917-0Fax: 030/31 01 917-11E-Mail: aho spamgeschützt @ spamgeschützt aho.dewww.aho.de