Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Sie spielen mit dem Gedanken zu bauen oder eine Immobilie bewerten zu lassen? Sie suchen eine Expertin, die Ihre persönlichen Vorstellungen umsetzt? Einen Sachverständigen für Brandschutz, Energieeffizienz oder Schäden an Gebäuden? Nachfolgend eine Übersicht der Recherchemöglichkeiten auf unserer Internetseite.
Das "Büroverzeichnis Architektenprofile" beruht auf Selbstauskünften der Büros, die sich mit ihren Tätigkeitsbereichen und Referenzobjekten vorstellen. Auch sogenannte Querschnittskompetenzen wie Energieberatung, Projektsteuerung oder Erfahrung im Holzbau sind in diesem Verzeichnis zu finden. Der Eintrag ist für die Büros freiwillig.
Datenbank Büroverzeichnis Architektenprofile
Eine Gesamtübersicht aller Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg findet sich in der Architektenliste. Ausgenommen sind diejenigen, die der Veröffentlichung ihrer Daten widersprochen haben.
Architektenliste
Auf Kreisebene gliedert sich die Architektenkammer Baden-Württemberg in 42 Kammergruppen, in denen sie alle fünf bis zehn Jahre das Auszeichnungsverfahren "Beispielhaftes Bauen" durchführt. Die prämierten Objekte sind in unserer Datenbank nicht nur in Bild und Text ausführlich dokumentiert; vielmehr finden sich dort auch die Namen der jeweiligen Planerinnen und Planer. Wem also ein als beispielhaft ausgezeichnetes Bauwerk gut gefällt, der hat vielleicht schon seine Architektin oder seinen Architekten gefunden.
Zur Datenbank Beispielhaftes Bauen
Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt Fachlisten von Mitgliedern, die besondere Qualifikationen in bestimmten Leistungsbereichen nachgewiesen haben. Ziel ist, private, gewerbliche und öffentliche Bauherrschaften, Kommunen, Behörden, Investoren und sonstige Vorhabensträger bei der Auswahl geeigneter Fachleute zu unterstützen.
Brandschutz
Denkmalschutz
Energieeffizienz
Fachpreisgericht
Ortsentwicklungsbeirat
Wettbewerbsbetreuung
Bei der Immobilienbewertung geht es um die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hier konkurrieren vor allem Sachverständige aus dem kaufmännischen Bereich mit Architektinnen und Stadtplanern, etwa bei der Ermittlung des Beleihungswerts von Immobilien oder bei großen Investitionen in Immobilien und Immobilienpakete. Aufgrund ihrer ganzheitlichen Betrachtungsweise von technischen und funktionalen Aspekten sowie Nutzungsmöglichkeiten sind Architekten und Stadtplanerinnen als Sachverständige hier jedoch besonders geeignet.
Besonders geschulte und erfahrene Landschaftsarchitekt:innen begutachten Gärten und Landschaftsanlagen und sind beratend tätig, um schon bei der Projektumsetzung möglicherweise auftretende Mängel zu verhindern.
Sachverständige für Brandschutz erstellen Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten oder prüfen diese im baurechtlichen Verfahren und übernehmen die Brandverhütungsvorschau. Darüber hinaus können sie Gutachten in Brandschadensfällen anfertigen.
Architekt:innen mit vertieftem bautechnischem Wissen und praktischer Erfahrung übernehmen bautechnische Beratungen und baubegleitende Qualitätskontrollen. Sie begutachten Gebäude hinsichtlich Mängeln und Schäden und ermitteln deren Ursachen. Bei Streitigkeiten vor Gericht hilft dies dabei, den technischen Sachverhalt als Grundlage für eine rechtliche Beurteilung aufzuklären.
Architekt:innen mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen im Bereich der Honorarordnung (HOAI) sowie Kenntnissen der damit zusammenhängenden Regelwerke wie dem Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch beurteilen, ob und in welchem Umfang Architektenleistungen erbracht und zu vergüten sind.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal für Sachverständige ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. In Baden-Württemberg erfolgt diese hoheitliche Aufgabe ausschließlich über die Industrie- und Handelskammer (IHK). Sogenannte ö.b.u.v. Sachverständige werden beispielsweise von Gerichten vorrangig beauftragt. Sie sind darauf vereidigt, "dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden" Gewerbeordnung GewO § 36 (1).Bundesweites Verzeichnis von ö.b.u.v. Sachverständigen: www.svv.ihk.de