Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Kammermitglieder haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Beratung und Hilfestellungen für ihre tägliche Arbeit bei der Landesgeschäftsstelle in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeitenden dort sehen sich dabei mit den unterschiedlichsten Anliegen und Themen konfrontiert. Es gibt aber auch diverse häufige auftretende Fragestellungen, für die Unterstützung geleistet werden kann. Außerdem stellen wir immer wieder fest, dass viele Mitglieder gar nicht wissen, was ihre Kammer für sie tut und tun kann. Daher finden Sie hier die im Newsletter kurz vorgestellten Unterstützungsangebot der Kammer.
Mit großem Bohei wurde in der ersten Jahreshälfte 2025 durch das „Gesetz für das schnellere Bauen“ die Landesbauordnung geändert. Doch wer sich über das Gesetzblatt informieren will, was sich denn nun im Einzelnen konkret geändert hat, ist schnell ernüchtert. Als Änderungsgesetz ist diese Veröffentlichung für die Praxis unbrauchbar, denn wer kann schon etwas anfangen mit Vorgaben wie „In § 55 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.“ Aus diesem Grund bietet die AKBW ihren Mitgliedern – exklusiv nach Mitglieder-Login – das Merkblatt Nr. 613: „LBO-Änderung 2025 – Synopse“ zum Download in der Datenbank Broschüren und Merkblätter. Übersichtlich und vollständig werden in einer Gegenüberstellung von bisheriger Fassung und neuem Text die Änderungen jeweils im Zusammenhang dargestellt und meist auch noch kurz kommentiert.
Link zum Datenbankeintrag
Das vom Wirtschaftsministerium geförderte Büroberatungsprogramm der Architektenkammer bietet viel: den Expertenblick von außen auf das eigene Büro und Unterstützung bei Fragen zur Büroführung, Büroübergabe oder Existenzgründung. Die individuelle Unternehmensberatung ist schnell beantragt. Der vielseitig aufgestellte Beraterpool der Kammer bringt dabei viel Erfahrung mit und deckt alles ab vom Coaching bis zu dem komplexen Thema der Nachfolge. In dem Merkblatt Nr. 220 finden sich alle relevanten Informationen zu dem Büroberatungsprogramm und natürlich der Antrag.
Büroberatungsprogramm: Informationen und Merkblatt
Die Gestaltung von Architektenverträgen richtet sich jeweils nach den individuell erforderlichen Planung- und Überwachungsleistungen, die zur Realisierung des entsprechenden Bauvorhabens notwendig sind. Für ihre Mitglieder stellt die AKBW dafür die “Orientierungshilfen Architektenverträge“ für die Objektplanung Gebäude, Innenräume und Freianlagen in der Datenbank Broschüren und Merkblätter zur Verfügung. Enthalten sind neben einer allgemeinen Einführung je ein Architektenvertrag, Innenarchitektenvertrag und Landschaftsarchitektenvertrag mit und ohne Zielfindungsphase. Als Anlage beigefügt sind darüber hinaus eine Vereinbarung über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Rahmen der Kostenberechnung, eine Ergänzungsvereinbarung, ein Abnahmeprotokoll sowie die gegenüber Verbrauchern notwendige Widerrufsbelehrung.
Weitere Informationen und Downloads auch unter "Das neue Architektenvertragsrecht"
Die Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (VwV TB) enthält die wesentlichen Planungsgrundlagen zur Konkretisierung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen der LBO. Seit 12. Januar 2026 ist eine neue Fassung der VwV TB für Baden-Württemberg gültig. Aber was hat sich konkret geändert? Wo finde ich die neuen Richtlinien und technischen Anhänge? Welche Relevanz hat das für meine Planung? Merkblatt Nr. 611 in der Datenbank Broschüren und Merkblätter enthält nicht nur die neue VwV TB, sondern auch eine Einführung der AKBW, die Hintergrund und Bedeutung erläutert, und gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Link zum Datenbankeintrag Merkblatt 611
Nach Abschluss eines Architektenvertrages stellt sich oftmals das Problem, diesen vorzeitig beenden zu wollen oder zu müssen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein und u.a. sowohl an dem Auftraggeber als auch an dem Auftragnehmer liegen. In Betracht kommt hierfür eine einseitige Kündigung durch eine der Vertragsparteien oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Letzteres ist meist die bessere Lösung, da eine einseitige Kündigung rechtlich nicht immer möglich ist und die Folgen oft unklar bleiben. Dazu stellt die AKBW ein Merkblatt zur Verfügung, das auch eine Orientierungshilfe zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages beinhaltet.
Link zum Datenbankeintrag Merkblatt 412
Die Zusammenarbeit in Netzwerken und Kooperationen bietet gute Möglichkeiten, sich besser am Markt zu positionieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders für kleinere Büros verbessern sich beispielsweise die Zugangsmöglichkeiten für VgV-Verfahren. Um die Chancen nutzen zu können, ist es neben kommunikativen und organisatorischen Aspekten wichtig die Haftungsfragen im Team zu klären. Die Vielfalt der möglichen Formen einer Zusammenarbeit und auch der damit verbundenen Haftungsfragen ist groß und vom Einzelfall abhängig. Daher möchte das Merkblatt „Verschiedene Formen der Zusammenarbeit und deren haftungsrechtliche Auswirkungen“ eine Übersicht bieten, Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung stellen und somit helfen, Haftungsrisiken bei Kooperationen besser einschätzen zu können.
Link zum Merkblatt Nr. 230 im pdf-Format
Wer aktuell mit einem Holzbau-Projekt beschäftigt ist oder grundsätzliche Fragen zu dem Baustoff hat, kann sich per E-Mail an die Bildungsoffensive „Auf Holz Bauen“ wenden. Vom Entwurf bis zum Ausführungsdetail und darüber hinaus beraten Fachreferenten der Architektenkammer und der Ingenieurkammer kostenlos ihre Mitglieder. Um das klimafreundliche Bauen im Land zu fördern, wurde die Holzbau-Fachberatung als zusätzlicher Service zum Fortbildungsangebot in Kooperation mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg geschaffen.
Sie erreichen uns per E-Mail an beratung@aufholzbauen.de
Weitere Informationen wie auch unsere Filmdokumentationen und die Podcasts der Ingenieurkammer auf unserer Bildungsplattform: http://www.aufholzbauen.de
Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg wirft in der Praxis weiterhin viele Fragen auf. Zur Unterstützung stellt die Kammer auf ihrer Website die wichtigsten Informationen sowie ausführliche Antworten auf FAQ zur Solardachpflicht bereit. Sie geben Orientierung zu Anwendungsbereich, Nachweisen, Fristen, Zuständigkeiten sowie zu Ausnahmen und verfahrensrechtlichen Aspekten. Damit bietet sie eine Basis für die Beratung von Bauherrschaften und zur Umsetzung.
Ergänzend informiert der Online-Leitfaden www.bipv-bw.de über bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV). Diese Plattform der BIPV-Initiative, einer vom Umweltministerium geförderten Kooperation der AKBW mit ihren drei Forschungspartnern, zeigt, wie Photovoltaik gestalterisch und technisch sinnvoll in Dach- und Fassadenflächen integriert werden kann, und bietet praxisnahe Hilfestellungen für die Planung.