Kammermitglieder haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Beratung und Hilfestellungen für ihre tägliche Arbeit bei der Landesgeschäftsstelle in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeitenden dort sehen sich dabei mit den unterschiedlichsten Anliegen und Themen konfrontiert. Es gibt aber auch diverse häufige auftretende Fragestellungen, für die Unterstützung geleistet werden kann. Außerdem stellen wir immer wieder fest, dass viele Mitglieder gar nicht wissen, was ihre Kammer für sie tut und tun kann. Daher finden Sie hier die im Newsletter kurz vorgestellten Unterstützungsangebot der Kammer.
Merkblätter und Broschüren
Mit großem Bohei wurde in der ersten Jahreshälfte 2025 durch das „Gesetz für das schnellere Bauen“ die Landesbauordnung geändert. Doch wer sich über das Gesetzblatt informieren will, was sich denn nun im Einzelnen konkret geändert hat, ist schnell ernüchtert. Als Änderungsgesetz ist diese Veröffentlichung für die Praxis unbrauchbar, denn wer kann schon etwas anfangen mit Vorgaben wie „In § 55 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.“ Aus diesem Grund bietet die AKBW ihren Mitgliedern – exklusiv nach Mitglieder-Login – das Merkblatt Nr. 613: „LBO-Änderung 2025 – Synopse“ zum Download in der Datenbank Broschüren und Merkblätter. Übersichtlich und vollständig werden in einer Gegenüberstellung von bisheriger Fassung und neuem Text die Änderungen jeweils im Zusammenhang dargestellt und meist auch noch kurz kommentiert.
Das vom Wirtschaftsministerium geförderte Büroberatungsprogramm der Architektenkammer bietet viel: den Expertenblick von außen auf das eigene Büro und Unterstützung bei Fragen zur Büroführung, Büroübergabe oder Existenzgründung. Die individuelle Unternehmensberatung ist schnell beantragt. Der vielseitig aufgestellte Beraterpool der Kammer bringt dabei viel Erfahrung mit und deckt alles ab vom Coaching bis zu dem komplexen Thema der Nachfolge. In dem Merkblatt Nr. 220 finden sich alle relevanten Informationen zu dem Büroberatungsprogramm und natürlich der Antrag.
Die Gestaltung von Architektenverträgen richtet sich jeweils nach den individuell erforderlichen Planung- und Überwachungsleistungen, die zur Realisierung des entsprechenden Bauvorhabens notwendig sind. Für ihre Mitglieder stellt die AKBW dafür die “Orientierungshilfen Architektenverträge“ für die Objektplanung Gebäude, Innenräume und Freianlagen in der Datenbank Broschüren und Merkblätter zur Verfügung. Enthalten sind neben einer allgemeinen Einführung je ein Architektenvertrag, Innenarchitektenvertrag und Landschaftsarchitektenvertrag mit und ohne Zielfindungsphase. Als Anlage beigefügt sind darüber hinaus eine Vereinbarung über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Rahmen der Kostenberechnung, eine Ergänzungsvereinbarung, ein Abnahmeprotokoll sowie die gegenüber Verbrauchern notwendige Widerrufsbelehrung.
Weitere Informationen und Downloads auch unter "Das neue Architektenvertragsrecht"
Die Verwaltungsvorschrift Technischen Baubestimmungen (VwV TB) enthält die wesentlichen Planungsgrundlagen zur Konkretisierung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen der LBO. Seit 12. Januar 2026 ist eine neue Fassung der VwV TB für Baden-Württemberg gültig. Aber was hat sich konkret geändert? Wo finde ich die neuen Richtlinien und technischen Anhänge? Welche Relevanz hat das für meine Planung?
Merkblatt Nr. 611 in der Datenbank Broschüren und Merkblätter enthält nicht nur die neue VwV TB, sondern auch eine Einführung der AKBW, die Hintergrund und Bedeutung erläutert, und gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Nach Abschluss eines Architektenvertrages stellt sich oftmals das Problem, diesen vorzeitig beenden zu wollen oder zu müssen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein und u.a. sowohl an dem Auftraggeber als auch an dem Auftragnehmer liegen. In Betracht kommt hierfür eine einseitige Kündigung durch eine der Vertragsparteien oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Letzteres ist meist die bessere Lösung, da eine einseitige Kündigung rechtlich nicht immer möglich ist und die Folgen oft unklar bleiben. Dazu stellt die AKBW ein Merkblatt zur Verfügung, das auch eine Orientierungshilfe zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages beinhaltet.
Die Zusammenarbeit in Netzwerken und Kooperationen bietet gute Möglichkeiten, sich besser am Markt zu positionieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders für kleinere Büros verbessern sich beispielsweise die Zugangsmöglichkeiten für VgV-Verfahren. Um die Chancen nutzen zu können, ist es neben kommunikativen und organisatorischen Aspekten wichtig die Haftungsfragen im Team zu klären. Die Vielfalt der möglichen Formen einer Zusammenarbeit und auch der damit verbundenen Haftungsfragen ist groß und vom Einzelfall abhängig. Daher möchte das Merkblatt „Verschiedene Formen der Zusammenarbeit und deren haftungsrechtliche Auswirkungen“ eine Übersicht bieten, Links zu weiterführenden Informationen zur Verfügung stellen und somit helfen, Haftungsrisiken bei Kooperationen besser einschätzen zu können.
Architektinnen und Architekten sind bei der Berufsausübung zunehmend mit Rechtsfragen und Rechtsberatungsleistungen konfrontiert. Ob im Rahmen ihrer vertraglichen Hinweis- und Auskunftspflichten, weil Auftraggeber von ihnen umfassende Beratungsleistungen auch auf rechtlichem Gebiet erwarten oder weil sie irrtümlich der Meinung sind, diese erbringen zu müssen. Doch Vorsicht: Es kann in solch einem Fall ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegen. Denn nach dem RDG sind u. a. aus Verbraucherschutzgründen bestimmte Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungsleistungen den Rechtsanwälten vorbehalten. Ein Verstoß kann eine Unterlassungsklage nach sich ziehen. Zudem übernehmen die Berufshaftpflichtversicherungen in solchen Fällen keine Deckung.
Beratungsangebote
Wer aktuell mit einem Holzbau-Projekt beschäftigt ist oder grundsätzliche Fragen zu dem Baustoff hat, kann sich per E-Mail an die Bildungsoffensive „Auf Holz Bauen“ wenden. Vom Entwurf bis zum Ausführungsdetail und darüber hinaus beraten Fachreferenten der Architektenkammer und der Ingenieurkammer kostenlos ihre Mitglieder. Um das klimafreundliche Bauen im Land zu fördern, wurde die Holzbau-Fachberatung als zusätzlicher Service zum Fortbildungsangebot in Kooperation mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg geschaffen.
Sie erreichen uns per E-Mail an beratung@aufholzbauen.de
Weitere Informationen wie auch unsere Filmdokumentationen und die Podcasts der Ingenieurkammer auf unserer Bildungsplattform: www.aufholzbauen.de
Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg wirft in der Praxis weiterhin viele Fragen auf. Zur Unterstützung stellt die Kammer auf ihrer Website die wichtigsten Informationen sowie ausführliche Antworten auf FAQ zur Solardachpflicht bereit. Sie geben Orientierung zu Anwendungsbereich, Nachweisen, Fristen, Zuständigkeiten sowie zu Ausnahmen und verfahrensrechtlichen Aspekten. Damit bietet sie eine Basis für die Beratung von Bauherrschaften und zur Umsetzung.
Ergänzend informiert der Online-Leitfaden www.bipv-bw.de über bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV). Diese Plattform der BIPV-Initiative, einer vom Umweltministerium geförderten Kooperation der AKBW mit ihren drei Forschungspartnern, zeigt, wie Photovoltaik gestalterisch und technisch sinnvoll in Dach- und Fassadenflächen integriert werden kann, und bietet praxisnahe Hilfestellungen für die Planung.
Um für die immer komplexeren Bauaufgaben passgenau kompetente Planer:innen auffindbar zu machen, führt die AKBW Fachlisten für die Bereiche Brandschutz, Denkmalschutz, Energieeffizienz, Fachpreisgericht, Ortsentwicklungsbeirat, Sachverständigenwesen sowie Vergabe- und Wettbewerbsbetreuung. Sie dienen als Orientierung für Bauherren, Investoren und öffentliche Auftraggeber. Architektinnen und Architekten, die für die jeweiligen Leistungsbereiche über nachgewiesene besondere Qualifikationen verfügen, können sich in die entsprechende Liste eintragen lassen. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung durch ein unabhängiges Gremium der Kammer, je nach Art der Fachliste gibt es unterschiedliche Anforderungen. Fachlisten-Eintrag: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg
Zudem gibt es über die Bundesarchitektenkammer BAK das Bundesregister Nachhaltigkeit, über welches man Fachleute für klimagerechtes Bauen und Nachhaltigkeitskoordinatoren findet: Kammermitglieder können sich entsprechend den vorgegebenen Voraussetzungen registrieren: bundesregister-nachhaltigkeit.de/nachhaltigkeitskoordinatorinnen/
In Ergänzung zur Beratung durch die AKBW-Rechtsabteilung ist bei der Abrechnung der Architekt:innen-Honorare oftmals eine Beurteilung durch einen Sachverständigen nötig – beispielsweise bei Fragen zur honorarrechtlichen Abgrenzung einzelner Objekte, zur Zuordnung zu einer Honorarzone, zu den anrechenbaren Kosten oder zur angemessenen Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, wenn es um die anrechenbaren Kosten beim Bauen im Bestand geht. Mitglieder können sich hierzu an den Honorarreferenten Walter Ziser wenden, freier Architekt und von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architektenleistungen: per Mail oder montags, 13-16 Uhr, telefonisch unter 0711-2196-119.