Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Ob Neu-, Um- oder Ausbau, ob Modernisierung oder Instandhaltung – dank ihrer umfassenden Ausbildung sind Architekten und Architektinnen in allen Bereichen kompetente Ansprechpartner. Bei der Gebäudeplanung berücksichtigen sie technische, wirtschaftliche und gestalterische, gesellschaftlich-soziale und ökologische Gesichtspunkte.
Sie bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an, die in neun klar definierten Schritten verläuft. Diese Leistungen sind nur insoweit zu erbringen, wie sie zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges, das im Wesentlichen mangelfreie Erstellen des Bauvorhabens, erforderlich sind.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.
In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100 Prozent.
Die Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" sind gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Architekturstudium mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing.", "M.A." oder "M. Arch." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Architekten. Die Architektenkammer wacht über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Architektur.