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Photovoltaik (PV), d.h. Solarenergie zählt zu den wichtigsten regenerativen Energiequellen, ihr Ausbau wird forciert. In Baden-Württemberg wird die Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2022 Pflicht, eine Fortschreibung ist zu erwarten. Was es diesbezüglich zu bedenken gilt, hat die Strategiegruppe KEN diskutiert.
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 24. Oktober 2020 wurde beschlossen, dass beim Neubau von Nichtwohngebäuden eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung Pflicht wird. Ebenso beim Bau von großen Parkplätzen mit mehr als 75 Stellplätzen. Von der Photovoltaik-Pflicht werden Bauvorhaben erfasst, sofern ihre Beantragung ab dem 1. Januar 2022 erfolgt. Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung enthält zudem die Zielvereinbarung einer Ausweitung der PV-Pflicht auch auf Neubauten von Wohngebäuden sowie den Bestand bei grundlegenden Dachsanierungen. Kurzfristig sind nun über eine Rechtsverordnung die Regelungen für die Umsetzung der ersten Stufe festzulegen, die angemessen und praxisgerecht mit handhabbaren Vorgaben den Einstieg in die verstärkte Nutzung der Solarenergie in und am Gebäude schaffen.
Unabhängig davon scheinen aus unserer Sicht im Hinblick auf die angestrebten Klimaschutzziele weitergehende Überlegungen für eine Fortschreibung insbesondere mit folgenden Elementen geboten/empfohlen. Diese Anregungen verstehen wir als Diskussionsbeitrag.
Alle Anregungen im Detail und weitere Überlegungen, entnehmen Sie gerne dem Diskussionspapier.
Das Kompetenzteam befasst sich mit einigen der wichtigsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit: dem nachhaltigen Planen und Bauen sowie der Klimaanpassung.
Solarenergie zählt zu den wichtigsten regenerativen Energiequellen. Die Planung von Photovoltaikanlagen wird zunehmend Kompetenzfeld von Architekt:innen. Zu Erfahrungen, Kosten und Hindernissen haben wir unsere Mitglieder befragt. Die Ergebnisse gibt es hier.