Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kammergruppenmitglieder, zum Jahresende möchten wir euch mit einigen Informationen aus der Landesvertreterversammlung, die am 15. und 16. November 2024 in Straßburg stattgefunden hat, versorgen.LVV 2024: AKBW Architektenkammer Baden-WürttembergStrukturbefragung 2024Strukturbefragung selbstständig tätiger Kammermitglieder 2024 – Bundesarchitektenkammer e.V. Die aktuelle Strukturbefragung für unsere Kammermitglieder ist unter oben genanntem Link abrufbar und auch sehr gut in die einzelnen Fachrichtungen unterteilt.Mitgliederbeiträge Beschluss zur Beitragserhöhung für die Mitgliederbeiträge und Reduzierung des Mitgliederbeitrages von AiP|SiP-Mitgliedern in den Wechsel einer Vollmitgliedschaft.Fort- und Weiterbildung Bereits in der LVV 2023 wurde eine Unterscheidung der Fortbildung nach Berufsgruppen abgeschafft. Alle Mitglieder haben nun die Wahl Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen nach dem individuellen Bedarf zu gestalten. Erhöhung von 8 Fortbildungsstunden auf 16 Fortbildungspunkte für Vollmitglieder; wobei Stunden gleich Punkte sind. Für AiP/SiP 32 Fortbildungspunkte statt bisher 20 Stunden. Somit hat sich die Architektenkammer Baden-Württemberg an die Vorgaben der Musterordnung auf Bundesebene angepasst.Resolution der LVV 2025 zum KlimaschutzKurs halten beim Klimaschutz!: AKBW Architektenkammer Baden-WürttembergEU-Taxonomie-Verordnung Ab dem 1.1.2025 gilt die EU-Taxonomie-Verordnung, eingeführt über die EU, die ein maßgebli-cher Bestandteil des Systems zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für zukünftige Wirtschaftsun-ternehmen darstellen kann. Es können sowohl die Architekturbüros selbst betroffen sein oder sie Arbeiten für einen Auftraggeber, der ein taxonomiekonformes Projekt möchte. Unter dem Link auf der Seite der Bundesarchitektenkammer ist der Leitfaden für unsere Berufsgruppe her-unterzuladen.Neuer Leitfaden zur EU-Taxonomie für Planungsbüros veröffentlicht – Bundesarchitektenkam-mer e.V.LBO „Gesetz für schnelleres Bauen“ | Stellungnahme der Architektenkammer Baden-Württemberg Die Stellungnahme findet ihr unter dem folgenden Link:Stellungnahme zum "Gesetz für das schnellere Bauen" Etwas kurzfristig, aber noch rechtzeitig vor den parlamentarischen Beratung Ende 2024/Anfang 2025 sollen wir auch aus den Kammergruppen einbringen, um die kritische Haltung zur LBO-Novelle gerade im Hinblick auf die kleine Bauvorlageberechtigung, Pflicht zum vereinfachten Verfahren außer Sonderbauten, Genehmigungsfiktion, Wegfall des Widerspruchsverfahren und z.B. weitere Einschränkung der Nachbaranhörung, zu unterstreichen. Hierfür bitte ich um eure Mithilfe|Bewertung der Novellierung, auch gerne von den Kollegen_innen, die auf den Bau-rechtsbehörden schon jetzt fachlich in dem Thema drinstecken. Bitte beteiligt euch!Ausblick 2025 4. Februar After Work Seminar | Seminar der Kammergruppe RNK zur „Neuen LBO“ „Gesetz für schnelleres Bauen“ | Hotel Vorfelder in Walldorf April |8. April 2025 ARCHIKON RESSOURCEN WENDE: mit neuen Strategien planen | Stuttgart statt ARCHIKON 2025: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg Juni | Tag der Architektur Leerstand | Brache | Transformation | hierfür würden wir uns freuen, wenn ihr uns schon jetzt Euren Lieblingsleerstand, Lieblingsbrache mit Ort, Adresse meldet oder ein Reaktivierungs-Leuchtturm Projekt Best Practice. Noch zum Abschluss ein Rückblick. Am 1.08.2024 sind neuen technischen Baubestimmung in Kraft getreten.VwV Technische Baubestimmungen: AKBW Architektenkammer Baden-Württemberg Herzliche Grüße Astrid Fath
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Dipl.-Ing. (FH) Astrid Fath Architektin