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Im Austausch mit anderen Verbänden und über die Kammergruppen auch mit den Abgeordneten und Baurechtsbehörden vor Ort begleitet die Architektenkammer die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) engmaschig. Sie teilt das Ziel, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und regulatorische Anfoderungen – wo sinnvoll – zu reduzieren. Insbesondere beim Bauen im Bestand hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sehr gute Ansätze in den Entwurf eingearbeitet. Als Gefahrenabwehrrecht sollte die LBO jedoch zuallervorderst den Verbraucherschutz gewährleisten. Hier sieht die Kammer noch Nachbesserungsbedarf.
In einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen wirbt Präsident Markus Müller erneut dafür, auf die Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung zu verzichten. Sollte diese jedoch politisch mehrheitlich gewollt sein, müssten zumindest die verbrauchergefährdenden Folgen abgemildert werden. Dies gelänge mit einer Versicherungspflicht sowie der Erfordernis der Fort- und Weiterbildung für alle Entwurfsverfasser.
"Dieser Referentenvorschlag zur Novellierung der Landesbauordnung wälzt Risiken auf Planende und Endverbraucher ab", so Astrid Fath bei einem Hearing der Kammergruppen Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg und Mannheim am 16. Januar mit den örtlichen Landtagsabgeordneten in Heidelberg.
Am 17. Dezember 2024 hat das Kabinett die Reform der Landesbauordnung (LBO) in den Landtag eingebracht. Städtetag und Architektenkammer Baden-Württemberg fordern Verbesserungen bei der Genehmigungsfiktion. „Die vorgesehene Gestaltung kann für Bauherrinnen und Bauherren ruinöse Folgen haben, die von keiner Versicherung gedeckt sind“, warnt AKBW-Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle.
Die AKBW begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen für das Bauen im Bestand, äußert aber in ihrer Stellungnahme vom 18. September 2024 ernste Bedenken zur Kumulierung der Einführung der Genehmigungsfiktion, der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, der weiteren Einschränkung der Nachbarschaftsbeteiligung und der Beschränkung von regulären, vollumfänglichen Baugenehmigungsverfahren nur noch auf Sonderbauten.
„Gesetz für das schnellere Bauen“: so der Titel, mit dem der Novellen-Entwurf für die Landesbauordnung überschrieben ist. Diese Zielsetzung wird von der AKBW ausdrücklich begrüßt. Allerdings äußert sie Bedenken, dass einige Neujustierungen in ihrer Kombination ungut zusammenwirken und damit das gesteckte Ziel konterkarieren könnten.
Das Kabinett hat am 23. Juli 2024 den Entwurf eines „Gesetzes für das schnellere Bauen“ beschlossen. Land, Städte und Architekten eint das gemeinsame Ziel: Bauen soll schneller werden. „Der Entwurf hält nicht, was er in seiner Überschrift verspricht“, urteilen der Städtetag BW und die Architektenkammer BW.