Nachbesserungsbedarf bei der Novelle der Landesbauordnung
Im Austausch mit anderen Verbänden und über die Kammergruppen auch mit den Abgeordneten und Baurechtsbehörden vor Ort begleitet die Architektenkammer die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) engmaschig. Sie teilt das Ziel, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und regulatorische Anfoderungen – wo sinnvoll – zu reduzieren. Insbesondere beim Bauen im Bestand hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sehr gute Ansätze in den Entwurf eingearbeitet. Als Gefahrenabwehrrecht sollte die LBO jedoch zuallervorderst den Verbraucherschutz gewährleisten. Hier sieht die Kammer noch Nachbesserungsbedarf.
16.02.2025



