Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die ersten Gestaltungswünsche, die der Bauherr nach Fertigstellung des Wohnhauses an das noch kahle und unvollendete Grundstück stellt, sind meist pragmatischer Natur. Eine sonnige, geschützte Terrasse wäre schön und ein bespielbarer Platz für die Kinder.
Nach einiger Zeit, in der sich die Besitzer mit ihrem Garten beschäftigen und seine Eigenheiten wie die wechselnde Besonnung, besondere Bodenbeschaffenheiten, aber auch die klimatischen und topografischen Verhältnisse kennenlernen, werden neue Wünsche und Anforderungen wach. Der Garten wächst mit dem Familienleben und passt sich diesem stetig an. Jetzt sind langsam interessantere Lösungen und spannungsreichere Aufteilungen gefragt. Denn ein möglichst großer Zierrasenteppich oder eine planlos bepflanzte Fläche machen bekanntlich noch keinen gelungenen Garten aus. Vielmehr wirkt ein gut gestalteter Wohngarten wie ein grüner, teilweise geschlossener Raum. Je nach persönlicher Vorliebe ist er mit einem kleinen Kinderspielplatz, einem Nutz- oder Kräutergarten und verschiedenen Sitzplätzen ausgestattet.
In der Mitte des Lebens, wenn beispielsweise die Kinder eigene Wege gehen oder der berufliche Ruhestand in Aussicht steht und sich die familiären Schwerpunkte langsam verlagern, entdeckt manch ein Gartenbesitzer dieses naheliegende Refugium neu. Der Spielbereich wird nicht mehr benötigt, die Ausstattung ist in die Jahre gekommen, das allmählich gewachsene Gefüge steht insgesamt zur Disposition. Es regt sich der Wunsch nach einem gelungenen Gesamtkonzept, das zur zweiten Lebenshälfte passt.
Vergleichbar mit der Modernisierung des Wohngebäudes kann eine Neugestaltung des Außenraumes nur zufriedenstellend gelingen, wenn zuvor eine intensive geistige Auseinandersetzung stattfindet. Kompetente Planungspartner sind hierbei Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Sie erstellen gemeinsam mit der Bauherrschaft ein tragfähiges neues Nutzungskonzept mit passenden Gestaltungsvorschlägen. Auch bei der Auswahl einer geeigneten Firma zur Realisierung des Vorhabens stehen sie mit Rat und Tat zur Verfügung. Diese Trennung von Planung und Ausführung gewährleistet eine objektive Beratung und unabhängige Kontrolle.
Im Rahmen eines ersten informellen Gesprächs lernen sich Landschaftsarchitekt/in und Bauherr/in kennen, um über eine künftige Zusammenarbeit frei entscheiden zu können. Passende Planerinnen und Planer lassen sich hier finden.
Landesgartenschauen und Gartenschauen sind Impulsgeber für die ganze Region. Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun die Ausschreibung der Landesgartenschauen und Gartenschauen für den Zeitraum 2026 bis 2030 veröffentlicht.