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Nach einem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs fällt der beruflich genutzte PC unter die Zweitgerätebefreiung.
Die Rechtslage in der Frage der beruflichen Nutzung von Rundfunkgeräten und eben auch internetfähigen PCs in privaten Räumen ist ausgesprochen bunt. Am vergangenen Montag nun hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof positioniert. Steht ein PC im häuslichen Arbeitszimmer, muss er nicht extra angemeldet werden.
Dies ist eine Entscheidung im Sinne aller Selbstständigen in den Freien Berufen, die zu Hause arbeiten und bereits für privat genutzte Geräte zahlen.
Der BayVGH begründet seine Entscheidung damit, dass der Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages in puncto Zweitgerätebefreiung nicht eindeutig sei. Vielmehr spreche der Wortlaut eher dafür, dass es nicht darauf ankommt, ob das Erstgerät privat oder beruflich genutzt wird. Dieses Urteil ist ein weiteres im Sinne der Freien Berufe. Az.: 7 BV 10.443.
Hinweis:Für die berufliche Nutzung von Rundfunkgeräten (z.B. PCs) in privaten Räumen muss ab 2013 kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag mehr bezahlt werden. Die potenzielle Nutzung ist mit dem ohnehin anfallenden Beitrag für die Wohnung abgegolten.
Quelle: BFB Bundesverband der freien Berufe