Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Seit dem 01.01.2013 richtet sich die Höhe der zu entrichtenden Gebühr nach der Anzahl der Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge sowie einer Beitragsstaffelung je nach Mitarbeiterzahl.
Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei; eine Betriebsstätte mit bis zu 8 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zahlt pro Monat 5,99 Euro bei bis zu 19 Beschäftigten beträgt der Monatsbeitrag 17,98 Euro. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen auch Teilzeitkräfte, nicht aber Auszubildende oder Kräfte in Elternzeit. Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies nur einmal im Jahr mitzuteilen (bis zum 31.03. eines Jahres). Ändert sich hingegen die Zahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge, ist dies von den Betriebsstätten sofort mitzuteilen.
Zahlen Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Beitrag zahlen. Zusätzlich fällt nur der Beitrag für ein betrieblich genutztes Fahrzeug an (monatlich 5,99 Euro).
Die GEZ hat eine Internetseite eingerichtet, auf der alle relevanten Informationen und ein Beitragsrechner sowie die relevanten Meldeformulare zum 01.01.2013 zu finden sind. Es besteht auch die Möglichkeit, ungeklärte Fragen klären zu lassen.
Nähere Informationen zur Neustrukturierung und Berechnung des Rundfunkbeitrags ab 2013 erhalten Sie hier
Quelle: Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg