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Der EnergieSparCheck ist Ende Juni ausgelaufen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat nun beschlossen, Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude zu fördern und hat hierfür alle Einzelheiten zur Förderung in der Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (FöRL-SFP) festgelegt.
Die L-Bank ist vom Ministerium mit der Abwicklung der Förderung beauftragt. Der Antrag wird direkt bei der L-Bank gestellt.
Die Förderrichtlinie wurde im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg (GABl.) Ende Oktober veröffentlicht und somit ist das das Förderprogramm in Kraft getreten. Förderanträge können nun bei der L-Bank gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses ist von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. Sie beträgt 200 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser zuzüglich 50 Euro für jede weitere Wohneinheit – bis maximal 500 Euro pro Gebäude. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm sowie Antragsformulare sind auf der Internetseite der L-Bank unter www.l-bank.de zu finden. Sanierungsfahrpläne sind seit der Novellierung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) eine Teilerfüllungsoption für Wohngebäude. Welcher Personenkreis Sanierungsfahrpläne ausstellen darf, ist in der Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO festgelegt. Alle Informationen zum Sanierungsfahrplan unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/sanierungsfahrplan-bw/