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Die novellierte HOAI bringt es ans Licht. Die bisher preisrechtlich geregelten Stundensätze sind ersatzlos gestrichen. Nun sind wir Architekten und Ingenieure noch mehr gefordert als bisher, diese zu ermitteln.
Bisher wurden die Stundensätze in einem erstaunlich vergleichbaren Rahmen kommuniziert, obwohl die Büros sehr unterschiedlich sind. Manch einer hatte jedoch Bedenken, wenn er z.B. mit den Stundensätzen von Anwälten konfrontiert war. Konnte der Unterschied so groß sein? Immerhin lag man ja doch noch über den Sätzen der Handwerker. Es ist anzunehmen, dass in manchem Rechenansatz die tatsächlichen Aufwendungen nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Um Stundensätze zu berechnen, müssen Sie die Kosten Ihres Büros kennen. Eine gute Hilfe sind die steuerlichen Ausführungen. Diese bilden aber die wirtschaftliche Seite nicht genügend ab. Sie sind um kalkulatorische Ansätze zu ergänzen, wie beispielsweise Zuschläge für Wagnis, Gewinn, Zinsen auf Anlagevermögen und Rücklagen sowie der Ersatz für bereits abgeschriebenes Anlagevermögen und letztendlich eine Unternehmervergütung. Für eine schnelle Hochrechnung können alle Personalkosten plus Unternehmergehalt mit einem Bürokostenfaktor multipliziert werden. Dieser Faktor beinhaltet alle Aufwendungen beispielsweise für Raumkosten, Versicherungen, Kfz, Werbe- und Reisekosten, Instandhaltungen, Abschreibungen, Leasing, Zinsen und kalkulatorische Ansätze und liegt im Mittel bei 1,5 (Bandbreite 1,2-2,0).
Für die Unternehmervergütung werden im Gründerbüro ca. 30.000 Euro bis 50.000 Euro und in etablierten Büros ca. 50.000 Euro bis 150.000 Euro p.a. angenommen. Der Soll-Jahresumsatz kann dann beispielsweise wie folgt ermittelt werden:
(Unternehmergehalt 75.000 Euro + Personalkosten 125.000 Euro) x Bürokostenfaktor 1,5 = Soll-Jahresumsatz 300.000 Euro.
Dieses Umsatzziel können Sie nur mit honorarfähigen Stunden erwirtschaften. Alle nicht honorarfähigen Stunden (Akquisition, Fortbildung, Büroorganisation etc.) sind in Ihrer Kalkulation mitzuberücksichtigen. Falls Sie Ihre Stunden bisher nicht notiert haben, können Sie aus einer Bandbreite von 60:40 bis 85:15 das Verhältnis von honorarfähiger Leistung zu nicht honorarfähiger Leistung in Ansatz bringen.
Die Jahresarbeitsstunden lassen sich überschlagen wie folgt in Ansatz bringen:
365 Tage p.a. ./.104 Wochenendtage ./.10 Feier-./.25 Urlaubs- ./.5 Krankheits- ./.1 Bürotagverbleiben 220 Arbeitstage x 8 Stunden = 1760 Arbeitsstunden. Diese ergeben bei einem Projektstundenanteil von 75 Prozent ca. 1320 honorarfähige Stunden.
Der Stundensatz des Inhabers läge dann bei: Unternehmergehalt 75.000 Euro x Bürokostenfaktor 1,5 : honorarfähige Stunden 1320 Std. = Stundensatz 85 Euro/Std.
Verringert sich der honorarfähige Anteil auf 60 Prozent, so verbleiben nur 1056 verrechenbare Stunden, der Stundensatz des Inhabers erhöht sich auf ca.107 Euro/Std. Nicht honorarfähige Stunden nehmen also einen erheblichen Einfluss auf den Stundensatz - unabhängig davon, ob dieser nach außen durchsetzbar ist, sollten Sie ihn bei Ihrer internen Kalkulation in Ansatz bringen.
Typische FehlerVernachlässigung von kalkulatorischen Kosten, keine Zuschläge für Wagnis, für Gewinn, kein kalkulatorischer Ansatz für bereits abgeschriebenes Anlagevermögen, fehlende kalkulatorische Zinsen auf Anlagevermögen und Rücklagen, fehlende/ unzureichende Unternehmervergütung, kein Ansatz für Eigenkapitalrückführung. Für die interne Kalkulation werden nur durchsetzbare Stundensätze verwendet, Bürostunden werden nicht notiert oder in die Projektstunden miteingerechnet, Überstunden werden nicht berücksichtigt.
FazitErmitteln Sie Ihre Kosten. Überprüfen Sie Ihre Ansätze. Rechnen Sie hierbei Ihre Unternehmervergütung und kalkulatorischen Ansätze mit ein. Die Erstellung einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau dient der Ermittlung realistischer Umsätze und ausreichend hoher Gewinne - aus ihr ergeben sich Einflussgrößen auf den Liquiditätsplan, der durch die zeitbezogene Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen die Finanzierung des laufenden Bürobetriebs sicherstellen soll. Unzureichend ermittelte Stundensätze täuschen bei der Projektabwicklung Reserven vor, die Sie realistischerweise nicht mehr haben – unabhängig ob mit oder ohne EDV gerechnet.
Die Projektgruppe "Honorarkalkulation/ Bürokostenplanung" der AKBW beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen Grundlagen von Planungsbüros und freiberuflichen Architekten. Bewusst wird nach einfachen Ansätzen gesucht.