Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Projektgruppe 'Honorarkalkulation/Bürokostenplanung', in der Besetzung Beck, Grossmann, Neddermann, Pfrommer, Reinhardt, Selinger, Trendelenburg, Walk und Zoeppritz bietet bewusst einfache und knappe Rechenwege und Mustervorgehensweisen an.
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit lauteten die zentralen Fragen, wie man an Aufträge kommt und ob das erwirtschaftete Geld zum Leben ausreichen? Hier nun ein Ansatz, die Frage der Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit zu beantworten.
Davon ausgehend, dass der/die Selbständige den Lebensunterhalt ausschließlich mit den Erträgen aus dem Büro bestreiten will, stellt sich zu aller erst die Frage, wie hoch denn der Bedarf ist, den es abzudecken gilt. Wie viel braucht z.B. ein sparsamer Ein-Personen-Haushalt?
Miete: 350,00 €/m²; Miet- NK 150,00 €; Lebensmittel 300,00 €; Kommunikation 150,00 €; Kleidung 150,00 €; Körperpflege 50,00 €; Versicherungen 200,00 €; Mobilität 250,00 €; Rücklagen für Urlaube 100,00 €; Taschengeld 250,00 €; Sport 50,00 €. Hieraus ergibt sich ein Betrag von ca. 2.000 €/mtl. netto, das entspricht bei Steuerklasse 1 ca. 3.600,00 € brutto.
Realistisch?Laut den unverbindlichen Gehaltstarifempfehlungen des ADAI(Arbeitgeberverband deutscher Architekten und Ingenieure e. V., 2008) bekommt ein/e angestellte/r Architekt/in der Qualifikationsstufe T5 nach 5 Berufsjahren in einer Großstadt eben mal 3.507,00 €/mtl. In der Praxis sehen diese Zahlen aber ernüchternder aus. Laut Gehaltsumfrage der AKBW von 2004 bekommt ein/e Architekt/in, die nach Anleitung selbständig arbeitet bei bis zu 5 Berufsjahren im Schnitt 29.500,00 €/a, oder ca. 2.500,00 €/mtl. brutto, was bei Stkl.1 dann ca. 1.500,00 €/mtl. netto ergibt.
Gehen wir nachfolgend davon aus, dass der/die zukünftige Selbständige mindestens dasselbe verdienen möchte, wie er/sie zuvor als angestellte/r Architekt/in verdiente: also ca. 30.000,00/p. a. brutto. Da das Bruttogehalt eines Angestellten nicht dem zukünftigen "Inhabergehalt" aus einem Architekturbüro entspricht, (das Angestellten- Bruttogehalt beinhaltet nicht den Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung und die Altersvorsorge) muss dieses Angestellten- Bruttogehalt mit dem Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung (8 %) und die Altersvorsorge (9 %) beaufschlagt werden. Der/die Inhaber/in benötigt demnach ein "Inhabergehalt" von ca. 34.500,00 €/a oder 2.875,00 €/mtl. Dieses wird "kalkulatorisches Inhabergehalt/Unternehmerlohn" genannt. Es stellt die Kosten dar, die für die Leistungserbringung des/der Inhaber/in angesetzt werden und stellt den monetären Wert der Arbeit der/des selbstständigen Architekt/in dar.
Solange noch keine eigenen Erfahrungswerte vorliegen, wie es bei Existenzgründern der Fall ist, muss bei der Schätzung der Kosten eines Büros auf Vergleichswerte zurückgegriffen werden. Nutzbare Quellen sind hierfür die "Analyse der Büro- und Kostenstruktur der freiberuflich tätigen Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg für das Berichtsjahr 2006" und die "Analyse der Kosten- und Ertragssituation in Architekturbüros - Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung von 2006", beide von Prof. Dr. Christoph Hommerich.
Für eine grobe Vorabschätzung der notwendigen Umsätze eines Architekturbüros kann der Anteil des kalkulatorischen Inhabergehaltes an den Gesamtkosten eines Architekturbüros herangezogen werden. Im baden-württembergischen Schnitt aller untersuchten Ein- Personen- Büros liegt der Anteil der Inhabergehälter an den Gesamtkosten zwischen 61,5 % und 67 %. Demnach betragen die Gesamtkosten für das Büro 34.500,00/0,67 also 51.500,00€/p.a. Somit muss der/die angehende selbständige Architekt/in im frühen Planungsstadium schon mit einem Soll-Umsatz von gerundet mindestens 50.000,00 € rechnen (zzgl. Umsatzsteuer), um netto noch ca. 1.500,00 €/mtl. zur Verfügung zu haben.
Eine differenziertere Betrachtung der Kostenstruktur eines Architekturbüros kann ebenfalls den o. g. Untersuchungen entnommen werden. Das nachfolgende Beispiel entstammt der Untersuchung in Baden-Württemberg von 2006 und listet die arithmetischen Mittel für Ein-Personen- und 2 bis 4-Personen-Büros auf.