Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Regelmäßig greifen die Stuttgarter Kammergruppen aktuelle kommunalpolitische Themen ihrer Stadt auf, wie beispielsweise das Thema Baugemeinschaften, mit Blick auf andere Kommunen und die Anforderungen bei der Grundstücksvergabe, in den letzten beiden Jahren.
In diesem Jahr luden die Stuttgarter Kammergruppen Stuttgart Mitte/West und Ost zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Der Stuttgarter Rahmenplan als neues Planungsinstrument" Kolleginnen und Kollegen, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker ins Haus der Architekten ein. Der Diskussionsveranstaltung ging eine Woche zuvor, als Einführung ins Thema, ein kritischer Stadtspaziergang im Plangebiet voraus. Den Anlass gaben die Stuttgarter Rahmenpläne "Halbhöhe" und "Talgrund". Mit dem schon seit einigen Jahren geltenden Rahmenplan "Halbhöhe" hat die Stadt Stuttgart bereits erste Erfahrungen gemacht. Mehrere Bebauungspläne konnten, mit Bezug auf den Rahmenplan, neues Planrecht schaffen und unverhältnismäßige Planungsabsichten abwehren. Dabei stand die Sicherung der ortsbildprägenden, kleinteiligen und durchgrünten Punktbebauung der Stuttgarter Hanglagen sowie die Sicherung der Kaltluftströme im Vordergrund.In den letzten Jahren ist durch das Gebot der Innenentwicklung und den Trend zur Reurbanisierung der Innenstädte ein enormer Investitionsdruck im Wohnungsbau auf das attraktive Stadtquartier Stuttgarter Westen entstanden. Bürgerinnen und Bürger, aber auch die planende Verwaltung und insbesondere die Stuttgarter Klimatologen, beobachten und begleiten diese Entwicklung kritisch. Als mögliches Steuerungsinstrument bot sich hier erneut ein Rahmenplan an.
Der Stuttgarter Westen ist weit über seine Grenzen hinaus bekannt für seine überdurchschnittlich hohe Dichte und Versiegelung. Geplant war diese historische Stadterweiterung als gemischte Bebauung, in der gewohnt, gearbeitet und gehandelt wurde. Gerade im Blockinneren gab es seit jeher neben Wohngebäuden auch Produktions- und Lagergebäude, Garagen, Schuppen und Abstellflächen, was ein hohes Maß an Versiegelung mit sich brachte und nur an wenigen Stellen Platz für Grünflächen ließ. Die von Anfang an sparsam dimensionierten Straßenraumprofile und ein ebenso sparsam vorgesehenes Angebot an Platz- und Freiraumflächen erschweren es heute, dem Ruf nach mehr Bäumen und Grün- und Erholungsflächen gerecht zu werden. Schon seit den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts weisen die Stuttgarter Klimatologen auf diese sensible und zwischenzeitlich bedenkliche Situation hin.
In der Informationsveranstaltung trafen Planungsbeteiligte und Betroffene aufeinander. Caroline zur Brügge, Abteilungsleiterin Mitte vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Rainer Kapp, stellvertretender Abteilungsleiter der Stadtklimatologie am Amt für Umweltschutz, Rainer Grund, stellvertretender Amtsleiter am Baurechtsamt, sowie Markus Höniger als ein in dem Gebiet planender Architekt, ergänzten sich in ihren Beiträgen und Positionen zum Rahmenplan. Ausgangslage der baulichen Situation ist als geltendes Planrecht die Ortsbausatzung aus dem Jahr 1935, die den Grundstückseigentümern ein hohes Maß an Dichte erlaubt, aber in vielen Bereichen der schon lange vor Inkrafttreten vorhandenen Bebauung widerspricht.
Um zukünftig eine gesunde, qualitätvolle und klimagerechte Innenentwicklung zu sichern, hat das Stadtplanungsamt, zusammen mit dem Amt für Umweltschutz, Untersuchungen angestellt, die den Zusammenhang von Dichte und Freiraum darstellen und die Grenzen der Verträglichkeit aufzeigen. Ziel des Rahmenplans soll sein, die Qualität in Architektur, Freiräumen und Wohnungen zu verbessern und mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu schaffen. Hierzu werden Informationen gebündelt, Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen abgeleitet.
In Beratungsgesprächen soll Investoren und Bauherren aufgezeigt werden, wie sich künftige Bebauung mit der Verbesserung von Freiflächen und Grünqualitäten verbinden lässt. Entsiegelung, intensiv begrünte Tiefgaragen, begrüntes Flachdach statt Satteldach, Fassadenbegrünung, Erhöhung des Grünvolumens und mehr Bäume werden hierzu vorgeschlagen.
Die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung eines Rahmenplans in der Baurechtspraxis wurden von Seiten der Baurechtsverwaltung folgendermaßen an Hand von zwei Thesen dargestellt.
Erstens: Der Rahmenplan ist ohne Auswirkung auf die praktische Arbeit der Baurechtsbehörde und des planenden Architekten.
Zweitens: Der Rahmenplan ist ein neues niederschwelliges aber trotzdem wirksames städtebauliches Steuerungsinstrument.
Der Rahmenplan schafft keine veränderte Rechtslage, er kann aber für den Architekten transparent machen, ob seine Planung der vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Zielsetzung entspricht, wo er zukünftig noch mit Befreiungen rechnen kann und wo er eventuell Planänderungen befürchten muss, weil das geltende Planrecht noch Baumöglichkeiten zulässt, die mit dieser Zielsetzung nicht übereinstimmen.
So kann der Rahmenplan helfen, bei privaten Investoren unnötige Planungskosten zu vermeiden. Muss jeweils der Rechtsstreit um verweigerte Baugenehmigungen geführt oder ein förmliches Planungsverfahren eingeleitet werden verpufft dieser Effekt. Die Akteure der Immobilienwirtschaft, also Bauherren, Architekten und Behörden, haben es selbst in der Hand, ob der Rahmenplan ein innovatives und kostengünstiges Arbeitsmittel oder ein gut gemeinter aber letztlich gescheiterter Versuch wird, so Rainer Grund.
In der abschließenden Diskussionsrunde stieß man schnell zu den besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen dieses Rahmenplanprozesses vor, wie sie sich schon beim vorangegangenen Stadtspaziergang gezeigt hatten:
Am Ende waren sich Besucher und Diskutanten einig, dass der Versuch, Vertreter verschiedener städtischer Ämter mit uns Architekten in einer offenen Gesprächsrunde zusammenzubringen, für alle Beteiligten äußerst gewinnbringend war und unbedingt wiederholt werden sollte. Den Referentinnen und Referenten sei für ihre Offenheit, Informations- und Diskussionsbereitschaft noch einmal herzlich gedankt.
Dipl.-Ing. Jan Endemann, Architekt
Reg.-Baumeisterin Judith Zängle-KochArchitektin