Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Seit dem 1. Februar 2017 haben selbständig tätige Kammermitglieder unter bestimmten Voraussetzungen neue Informationspflichten gegenüber Bauherren, die Verbraucher sind. Diese ergeben sich aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19. Februar 2016.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Bitte informieren Sie sich darüber, ob und wann diese neuen gesetzlichen Informations- und Hinweispflichten auch für Sie gelten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert mit dieser Pressemitteilung darüber: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/02012017_Verbraucherschlichtung.html
Das Bundesministerium hat dazu auch einen ausführlichen Leitfaden veröffentlicht, der auf der gleichen Homepage abrufbar ist.
Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen gerne mit Auskünften zur Verfügung.
Unser Merkblatt Nr. 427 gibt mit 10 Fragen - 10 Antworten einen zusammenfassenden Überblick und kann hier als pdf-Datei abgerufen werden.